Veranstaltung

Jahreshauptversammlung und Jahresabschlussessen

IHK Regensburg, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg, Sitzungssaal. Anschließend um 19:30 Uhr Jahresabschlussessen im Brauhaus am Schloss, Waffnergasse 6, 93047 Regensburg

22. November 2019 17:00

Vorstand

Beschreibung:

Einladung

zur Jahreshauptversammlung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.V. und zum anschließenden Jahresessen am Freitag, 22. November 2019

Regensburg, 24.10.2019

Liebe Mitglieder, Ehrenmitglieder, Fördermitglieder, Gäste und Interessenten,

 
wir laden Euch ganz herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung ein. 

Zeit: Freitag, 22. November 2018 um 17:00 Uhr 
Ort: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg, Sitzungsaal 

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Beschlussfähigkeit
  2. Jahresrückblick / Bericht des Vorstandes /Berichte aus den Arbeitskreisen und Ressorts (Bildung und Wirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Mitglieder, Gründung & Unternehmertum, Netzwerk & Events, LAKO Regensburg GmbH)
  3. Kassenbericht
  4. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung der Vorstandschaft
  5. Satzungsänderung in § 7 Vorstand, gemäß Anlage 1 zur Tagesordnung
  6. Vorstellung der Neumitglieder, vgl. Anlage 2 zur Tagesordnung
  7. Wahl zum erweiterten Vorstand und Wahl des/der Vorsitzenden (Kreissprecher/in) und des/der stellvertretenden Vorsitzenden
    (stv. Kreissprecher/in)
  8. Vorschläge für das Jahresprogramm 2020
  9. Sonstiges

  

Herzliche Juniorengrüße
für den Kreisvorstand 2019 

 

Nina Weikl                                         Bettina Köppel 
Kreissprecherin                                  Stellv. Kreissprecherin

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet unser Jahresessen um ca. 19.30 Uhr, im Brauhaus am Schloss, Waffnergasse 6, 93047 Regensburg statt. Wir bitten bei der Anmeldung bis spätestens Freitag, 8.11.2019, um Auswahl durch Anklicken der Checkboxen, welche Hauptspeise (und gegebenenfalls Deine Begleitung) auswählst.

 

Anlage 1 der Tagesordnung: Satzungsänderung in § 7 Vorstand

Aktueller Text der Satzung:

§ 7 Der Vorstand


1.Der erweiterte Vorstand besteht aus mindestens drei bis höchstens sechs Mitgliedern, die die Mitgliederversammlung jeweils für zwei Geschäftsjahre wählt, und dem vom Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg bestimmten Geschäftsführer. Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des erweiterten Vorstands für jeweils ein Geschäftsjahr einen Vorsitzenden (Kreissprecher) und einen stellvertretenden Vorsitzenden (stellvertretender Kreissprecher). Der erweiterte Vorstand wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Geschäftsjahr einen Kassier. Eine Wiederwahl in die Ämter des erweiterten Vorstands ist einmal für die Dauer eines Jahres möglich. Eine Wiederwahl in das Amt des Kreissprechers sowie in das Amt des stellvertretenden Kreissprechers ist nicht möglich.


Änderungsvorschlag,

Neuer Text der Satzung:

§ 7 Der Vorstand

1.Der erweiterte Vorstand besteht aus mindestens drei bis höchstens sechs Mitgliedern, die die Mitgliederversammlung jeweils für zwei Geschäftsjahre wählt, und dem vom Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg bestimmten Geschäftsführer. Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des erweiterten Vorstands für jeweils ein Geschäftsjahr einen Vorsitzenden (Kreissprecher) und einen stellvertretenden Vorsitzenden (stellvertretender Kreissprecher). Der erweiterte Vorstand wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Geschäftsjahr einen Kassier. Eine Wiederwahl in die Ämter des erweiterten Vorstands ist einmal für die Dauer eines Jahres möglich. 

NEU:  Eine Wiederwahl in das Amt des Kreissprechers sowie in das Amt des stellvertretenden Kreissprechers ist einmal für die Dauer eines Jahres möglich.
Begründung der Satzungsänderung:

Die bisherige maximal mögliche Amtszeit des Kreissprechers sowie des stellvertretenden Kreissprechers von einem Jahr ist in der Praxis viel zu kurz, um das Amt mit der notwendigen Intensität ausüben zu können. Daher soll die maximale Amtsdauer beider Vorstandpostionen durch einmalige Wiederwahl auf maximal 2 Jahre verlängert werden.

 

 

 

  

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